Rahmenhygienekonzept der CAU veröffentlicht

Sehr geehrte Beschäftigte und Mitglieder der Universität,

aufgrund der Corona-Pandemie ist der gesamte Betrieb der Universität seit März stark eingeschränkt. Erfreulicherweise können aufgrund des Infektionsgeschehens in Schleswig-Holstein weitere Einschränkungen gelockert werden, allerdings immer unter Beachtung der Maßgaben des Infektionsschutzes. So sieht der seit dem 18.05.2020 geltende Erlass des Gesundheitsministeriums für den Hochschulbetrieb keine grundsätzlichen Schließungen und Verbote mehr vor, sondern verpflichtet die Hochschulen dazu, Hygienekonzepte zu erstellen.

Um die Mitglieder und Einrichtungen der Universität dabei zu unterstützen, hat das Präsidium ein Rahmenhygienekonzept erstellt, das auf der Corona-Website www.uni-kiel.de/corona veröffentlicht ist. Es beschreibt die für den gesamten Hochschulbetrieb in Lehre/Studium, Forschung und Verwaltung sowie für alle Einrichtungen der CAU geltenden allgemeinen Hygiene- und (Arbeits-)Schutzmaßnahmen sowie besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen für bestimmte Lehr-, Prüfungs- und Veranstaltungsformate und spezielle Bereiche der CAU, zum Beispiel solche mit erhöhtem Publikumsverkehr.

Übersicht über die Inhalte des Rahmenplans:

Für jede einzelne Präsenzveranstaltung oder Einrichtungsöffnung müssen, gemäß Vorgaben des Landes, individuelle Hygienekonzepte erstellt werden. Auf Grundlage des Rahmenhygienekonzeptes stehen Ihnen dafür verschiedene Mustervorlagen zur Verfügung. Mithilfe dieser Vorlagen erfüllen Sie die Anforderungen an individuelle Hygienekonzepte. Auf der Website des Gebäudemanagements sind die dortigen Serviceangebote im Zusammenhang mit der Umsetzung der Hygienekonzepte aufgelistet. Darüber hinaus wird ab Dienstag, 2. Juni, ein ergänzender Leitfaden zur organisatorischen Durchführung von Präsenzprüfungen durch das Gebäudemanagement zur Verfügung stehen. Beratend stehen Ihnen auch weiterhin die Stabsstelle Sicherheitsingenieur sowie die Einrichtungen der Zentralen Verwaltung zur Seite.

Grundsätzlich gilt jedoch: Digitale Formate sollen Vorrang gegenüber Präsenz haben. Praxislehrveranstaltungen und Prüfungen sollen ausdrücklich nur dann in Präsenz durchgeführt werden, wenn sie nicht oder nur teilweise durch digitale Formate ersetzt und wenn die Vorgaben gemäß des Rahmenkonzepts sowie der individuellen Hygienepläne eingehalten werden können.

Uns ist bewusst, dass sich viele Mitglieder der Universität aufgrund der zahlreichen Lockerungen im öffentlichen wie privaten Bereich auch im Universitätsbetrieb weitere Möglichkeiten wünschen, z.B. Lehrveranstaltungen oder Sitzungen und Besprechungen in größeren Runden wieder in Präsenz durchzuführen. Wir appellieren aber sehr dringend, auch weiterhin alle digitalen Möglichkeiten auszuschöpfen. Ziel ist und bleibt es, die weitere Verbreitung des Virus so beherrschbar zu halten, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems auch in Zukunft vermieden wird. Zudem stellen uns die Hygieneanforderungen, die für jedes Präsenzformat zu beachten sind, vor erhebliche räumliche und organisatorische Herausforderungen. So stehen zurzeit bei Einhaltung der Abstandsregelungen nur noch etwa 1/10 der räumlichen Kapazitäten auf dem Campus zur Verfügung. Der Grundsatzbeschluss des Präsidiums bleibt deshalb weiterhin bestehen: Die Präsenz von Studierenden und Mitarbeitenden auf dem Campus soll zur Verminderung des Ansteckungsrisikos so gering wie möglich gehalten werden.

Wir danken allen Beteiligten dafür, dass es gelungen ist, diesen Rahmenhygieneplan mit all seinen Herausforderungen so aufzusetzen, dass er den Einrichtungen der Universität die bestmögliche Hilfestellung bei der Durchführung notwendiger Präsenzveranstaltungen bietet. Allen Beschäftigten und Forschenden, Studierenden und Lehrenden wünschen wir weiterhin einen erfolgreichen Verlauf dieses ungewöhnlichen Sommersemesters.

Mit besten Grüßen
Das Präsidium